Hinweis vor dem Hintergrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung:
Zum Zweck der Mitgliederverwaltung, zur Erhebung von Beiträgen und zur Verfolgung der Zwecke des Vereins ist es unabdingbar erforderlich, personenbezogene Daten der Mitglieder i.S.v. Art. 4 Nr. 1 u. 2 DS-GVO zu ‚verarbeiten‘. Alle Mitglieder haben insofern sämtliche in Artikel 15 ff. DS-GVO aufgeführten Rechte, insbes. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und/oder Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes Baden-Württemberg.
Eine Neumitgliedschaft bei der Gechinger Freie Wählergemeinschaft ist ohne die erforderliche Einwilligung zur Datenverarbeitung allerdings nicht möglich. Bei seitherigen Mitgliedern gehen wir von einer Berechtigung zur Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 b.), c.) und f.) DS-GVO aus.